2.1 Waldbrandprognose, -warnstufen

2.2.  Waldüberwachung

2.3. Waldbrandvorbeugung - Forstamt

2.4. Waldbrandvorbeugung - Landkreis

Waldbrandvorbeugung

2.1. Waldbrandprognose, Waldbrandwarnstufen

tägliche Vorhersage für den Folgetag nach mathem.-statist. Rechenmodell M 68 (KÄSE)

    Waldbrandwarnstufe 0  =  keine Waldbrandgefahr
    Waldbrandwarnstufe 1  =  Waldbrandgefahr           
    Waldbrandwarnstufe 2  =  erhöhte Waldbrandgefahr
    Waldbrandwarnstufe 3  =  hohe Waldbrandgefahr
    Waldbrandwarnstufe 4  =  höchste Waldbrandgefahr    

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2.2. Waldüberwachung

ab Waldbrandwarnstufe 1 : Besetzung der Feuerwachtürme (FWT)

 

 

 

                                                                                          
                                                                                                         Baumarten im Waldbrandriege

Schema der Waldüberwachung durch Feuerwachtürme und  Beobachtungsluftfahrzeuge
in Regie der Forstbehörden; besser noch :
Agrarflugzeuge mit Löschwasser an Bord = "bewaffnete Aufklärung"

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2.3. Das 14-Punkte-Programm des Waldbrandschutzes im Forstamt

Waldbrandschutzordnung 2002     Staatl. Forstamt ..........................

Inhalt zunächst : aktuelle gesetzt. Grundlagen, Erlasse, Verfügungen usw. und

A. Organisation und Verantwortlichkeiten im Forstamt
B. für den Waldbrandschutz einsatzfähige Bedienstete im Forstamt
C. Bereitschaftsdienstpläne des Forstamtes
D. Besetzung der Feuerwachtürme, div. FWT-Standorte
E. Wund-, Schutzstreifensysteme u.a. als Löschangriffslinien
F. Löschwasserentnahmestellen im Wald bzw. in Waldnähe
G. Kräfte und Mittel des Forstamtes, der Privatwaldbesitzer usw.
         
Ø eine der Grundlagen für die Einsatzleitstelle des Landkreises
H. Organisation der Er- und Übermittlung der Waldbrandwarnstufen
I. löschwasserversorgte Einsatzflugplätze
J. Waldbrandbekämpfung und -meldewesen
K. Sperrmaßnahmen
L. Streifendienste
M. aktuelle Kommunikationsverzeichnisse: Telefon/Funk
N. aktuelle Alarmpläne
         
Ø volle Einbeziehung der P-Waldbesitzer/FBG
         
Ø permanente Abstimmung mit der Einsatzleitstelle des Landkreises und
                 mit dem Kreiswaldbrandschutzbeauftragten

2.4. Aufgaben des Landkreises

Die rechtzeitige Vorbereitung von Maßnahmen der Waldbrandbekämpfung
ist eine der wichtigsten
Waldbrandvorbeugungsaktivitäten

A.  Waldbrandschutzordnungen der Forstämter
 
     KWSB = Kreiswaldbrandschutzbeauftragter (FAL) als Initiator im Landkreis
      und Vorsitzender der permanent bestehenden und tätigen

B.  Arbeitsgruppe Waldbrandschutz des Landkreises
      ständige  Zusammenarbeit der namentlich benannten Funktionsträger:
         
Ø Kreiswaldbrandschutzbeauftragter
         
Ø Kreisbrandmeister
          Ø Ordnungsamt einschl. Einsatzleitstelle des Landkreises
         
Ø alle Forstamtsleiter (FAL)
         
Ø alle Abschnittsleiter Feuerwehr (F)
      Die AG Waldbrandschutz aktiviert als Gremium die fachliche Koordinierung der Schutzmaßnahmen im Landkreis
        und operiert als Kontrollorgan des Landrates für die praxiswirksame Durchsetzung der aktuellen notwendigen
        Maßnahmen. Bei Bedarf steht sie als Einsatzstab der Waldbrandbekämpfung des Landkreises zur Verfügung und
        unterhält fachspezifische Verbindungen zu analogen Organen ebenso waldbrandgefährdeter Nachbarlandkreise,

B.1 Gefährdungsanalyse Landkreis
B.2 Kapazitätsanalyse Landkreis
B.3 Kreisliche Besonderheiten, Alarmpläne, Einsatzdokumente:
     
computergestützte Waldbrandeinsatzdokumentation Landkreis
C. Jährliche Einsatzübung Waldbrandbekämpfung
D. Intensivierung Früherkennung und Sofortbegrenzung von Entstehungsbränden
E. Optimal funktionierende Einsatzleitstelle des Landkreises als Basis jeglichen Handelns
           >>> Katastrophenschutz

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2.4.1. Waldbrandgefährdungsanalyse Landkreis
:Kartierung/Kurzbeschreibung von Schwerpunkten

A. Waldgebiete mit hohem Anteil < 40jähriger Kiefernbestände
     
- (Struktur der Waldbestände, der überwiegenden Bodenvegetation)
     
- Fläche in runden ha
     
- äußere Grenzen, Erschließungsstand
     
- Einschränkungen der Zugänglichkeit, z. B. fehlende Zuwegungen oder Übergänge (Eisenbahn, Trassen,
        Straßen usw.)
     
- Nutzung als Erholungsgebiet
     
- Nutzung durch Braunkohlentagebau, Industrie-, Gewerbeanlagen
     
- Nutzung durch militärische Liegenschaften, Einrichtungen
     
- Besonderheiten, z. B. Munitions-, Schadstoffaltlastenverseuchung, Ferngas-, Hochspannungsleitungen usw.
     
- Gefährdung von Menschen und Sachwerten:
        Ortschaften, Ortsteile, Einzelgehöfte. -Objekte, Campingplätze, Jugendherbergen,  Ausflugslokale usw.
     
- Angrenzungen an andere stark brandgefährdete Waldgebiete

B. Vorbeugungsstand
     
- Überwachung
            * Gute Übersicht durch welche Feuerwachtürme? (Standorte)
            * In Frage kommende löschwasserversorgte Einsatzflugplätze
     
- Zustand des Waldwegenetzes nach Befahrbarkeit für TLF, LF, schwere Technik usw.
     
- Löschwasserversorgung in der Nähe (Art, Anzahl, Menge, Zustand)

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2.4.2. Kapazitätsanalyse Landkreis

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A.

Kreisliche K+M der F:


Alarmierung: x + min
Eintreffen an Schwerpunkten:
x + min

Berufs-, Werks-, freiwillige Feuerwehren mit
- Löschfahrzeugart, -typ, -besatzungen
- Sonderfahrzeugen:    Wassertransporter, Rüst-,
   Schlauch-, Werkstattwagen, Mannschafts-, Versor-
   gungsfahrzeuge, Spezialtechnik
- Löschtruppe ohne Fahrtechnik, mit Spaten usw.

B.

K+M    der   Forstwirt-
schaft/Waldbesitzer
:

 

orts- und sachkundige Forstbedienstete als Mitarbeiterfür  Einsatzstab, Einsatzleitung und Abschnittsleitungen, Löschkräfte, Helfer
- Hilfs-TLF, -LF, Wassertransporter, Traktoren, Waldpflüge
   usw., Funkwelle Forst
- Motorsägen, Spaten, sonstige technische Hilfsmittel

C.

K+M anderer Bereiche im
Landkreis wie THW, sonstige, Bundeswehr

 

Wassertransporter, Mannschafts-, Versorgungsfahrzeuge, Löschkräfte, Helfer mit Spaten usw.
- Spezialtechnik wie Tieflader, Planierraupen, waldgängige
   Traktoren, Berge-, Räumpanzer
- Agrarflugzeuge, Beobachtungsflugzeuge
- Hubschrauber CH 53, Mi 8 mit Smokey I usw.

D.

Nachbarkreisliche K+M

analog A bis C. (Anforderung über wen?)

E.

Löschwasserbereitstellung (einzeln)

 

- Art der Löschwasserentnahmestelle
    Volumen in m³
    Förderleistung in l/min
    Stauvorrichtung notwendig? usw.
- Ausschließlichkeitswege und -Zufahrten, die für o. a.
   Wassertransporter (ggf. auch für TLF, LF) befahrbar sind

F.

Funkverbindungen

 

Einsatzleitung vor Ort zu (und zurück):
- Leitstelle
- Meldeköpfen
- Abschnittsleitern
- Sammel-, Versorgungspunkten
- Einsatzflugplätzen
- Hubschrauberlandeplätzen

G.

zu beachtende Besonderheiten

 

- Art der Besonderheit
- Standort/Verlauf
- erforderliche Maßnahmen wie z. B. Sperrung, Abschaltung,
   Alarmierung, Evakuierung usw.

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2.4.3. Waldbrandeinsatzdokumentation  Landkreis

Für alle Waldbrandschwerpunktgebiete der Gefährdungsanalyse kartieren, beschreiben:

A. mögliche Standorte der Einsatzleitung (Anzahl begrenzen)
      - Einsatzleitwagen oder festes Gebäude?
      - gute Arbeitsbedingungen
      - ausreichende Kommunikationsmöglichkeiten
            (BOS, Funkwelle Forst, ortsfeste Telefonanlage, Funktelefone - auch Notvariante, Melder)
          
Ø sichere Verbindungen von Einsatzleitung (und zurück)
                        * zur Leitstelle
                        * zu Abschnittsleitem
                        * zu Meldeköpfen
                        * zu Sammel-, Versorgungspunkten usw.
            Achtung: in unmittelbarer Nähe der Einsatzleitung keine Meldeköpfe, Sammel-,Versorgungspunkte
            einrichten !

B. mögliche Standorte von Meldeköpfen (Anzahl begrenzen)
      - durch wen zu besetzen (Leiter und Einweiser)?
      - Erreichbarkeit per Funk/Telefon für Einsatzleitung, Leitstelle
      - ausreichender Platz/Raum für TLF, LF, sonstige Fahrzeuge, Spezialtechnik, Kräfte, Helfer

C. mögliche Standorte von Sammel- und Versorgungspunkten
     
- genaue Ortsbezeichnung/-beschreibung
      - Erreichbarkeit per Funk/Telefon für Einsatzleitung, Leitstelle
      - Objekte zur zeitweiligen Unterbringung von Kräften

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2.4.4.  Kartenmaterial (Blanketts)

            1 : 50.000 WBEK (Waldbrandeinsatzkarte)
            1 : 25.000 Forstamts-/0berförstereikarte
            1 : 10.000 Revierkarte

2.4.5. Öffentlichkeitsarbeit

der Forstwirtschaft und der Feuerwehren in den regionalen Medien
           
(Tagespresse, Rundfunk, Fernsehen) und
an Punkten des konzentrierten Bürgerverkehrs durch Plakatierung und Sichtagitation
            (Dienststellen der Gemeinde-, Stadt-, Landkreisverwaltungen, Forstdienststellen, Feuerwehr-
              depots, Zugänge zum Wald, Tankstellen, Naherholungsgaststätten, Campingplätze usw.)

Weitreichende Bekanntmachung der aktuellen regionalen Waldbrandwarnstufe und der Waldsperrungen
bei hohen Gefährdungssituationen.

Durchführung monatlicher Waldbrandschutzbelehrungen der Beschäftigten in Forst-,  Landwirtschafts- und solchen Betrieben und Einrichtungen, die ständig oder saisonbedingt

im Wald oder in Waldnähe tätig sind - von Februar bis Oktober gleichrangig wie die gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheits-, Arbeits- und allgem. Brandschutzbelehrungen möglichst durch ortszuständige Forstbedienstete.

Durchführung periodischer Waldbrandschutzbelehrungen von Schülern, Lehrern und Erziehern in Schulen, Ferienlagern, Jugendherbergen und –campingzentren sowie von Urlaubern in traditionellen Ferienorten und -heimen in Form von attraktiven Waldexkursionsangeboten mit ortskundigen Forstbediensteten  (Waldbrandschutzerziehung vor Ort).

Das stilisierte Eichhörnchen mit dem Flammenschweif als Symbol des Waldbrandschutzes in den jungen Bundesländern hat sich in seiner aufklärenden und erzieherischen PR-Wirkung seit mehr als 30 Jahren nachdrücklich bewährt

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Revierkarte Maßstab 1: 10.000

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Forstamts- / Oberförstereikarte Maßstab 1 : 25.000
Waldbrandeinsatzkarte (WBEK) Maßstab 1 : 50.000
Blick vom FWT auf Waldbrandriegel
gepflegter Wundstreifen
Luftbild - Waldbrandgefährdungsschwerpunkt - Kieferreinbestände
Waldbrandriegel - 35-jährige Robinie auf Z2
Waldbrandriegel - 25-jährige Balsampappel
Waldbrandriegel - 35-jährige Roteiche
asbestverkleideter Feuerwachtturm FTW
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Waldbrandschutz

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