Waldbrandvorbeugung
2.1. Waldbrandprognose, Waldbrandwarnstufen
tägliche Vorhersage für den Folgetag nach mathem.-statist. Rechenmodell M 68 (KÄSE)
Waldbrandwarnstufe 0 = keine Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe 1 = Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe 2 = erhöhte Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe 3 = hohe Waldbrandgefahr
Waldbrandwarnstufe 4 = höchste Waldbrandgefahr
ab Waldbrandwarnstufe 1 : Besetzung der Feuerwachtürme (FWT)
Schema der Waldüberwachung durch Feuerwachtürme und Beobachtungsluftfahrzeuge
Baumarten im Waldbrandriege
in Regie der Forstbehörden; besser noch :
Agrarflugzeuge mit Löschwasser an Bord = "bewaffnete Aufklärung"
2.3. Das 14-Punkte-Programm des Waldbrandschutzes im Forstamt
Waldbrandschutzordnung 2002 Staatl. Forstamt .......................... Inhalt zunächst : aktuelle gesetzt. Grundlagen, Erlasse, Verfügungen usw. und A. Organisation und Verantwortlichkeiten im Forstamt
C. Bereitschaftsdienstpläne des Forstamtes
D. Besetzung der Feuerwachtürme, div. FWT-Standorte
E. Wund-, Schutzstreifensysteme u.a. als Löschangriffslinien
F. Löschwasserentnahmestellen im Wald bzw. in Waldnähe
G. Kräfte und Mittel des Forstamtes, der Privatwaldbesitzer usw.
Ø
eine der Grundlagen für die Einsatzleitstelle des Landkreises
H. Organisation der Er- und Übermittlung der Waldbrandwarnstufen
I. löschwasserversorgte Einsatzflugplätze
J. Waldbrandbekämpfung und -meldewesen
K. Sperrmaßnahmen
L. Streifendienste
M. aktuelle Kommunikationsverzeichnisse: Telefon/Funk
N. aktuelle Alarmpläne
Ø volle Einbeziehung der P-Waldbesitzer/FBG
Ø permanente Abstimmung mit der Einsatzleitstelle des Landkreises und
mit dem Kreiswaldbrandschutzbeauftragten
Die rechtzeitige Vorbereitung von Maßnahmen der Waldbrandbekämpfung
ist eine der wichtigsten Waldbrandvorbeugungsaktivitäten
A. Waldbrandschutzordnungen der Forstämter B. Arbeitsgruppe Waldbrandschutz des Landkreises
KWSB = Kreiswaldbrandschutzbeauftragter (FAL) als Initiator im Landkreis
und Vorsitzender der permanent bestehenden und tätigen
ständige Zusammenarbeit der namentlich benannten Funktionsträger:
Ø Kreisbrandmeister
Ø Ordnungsamt einschl. Einsatzleitstelle des Landkreises
Ø alle Forstamtsleiter (FAL)
Ø alle Abschnittsleiter Feuerwehr (F)
Die AG Waldbrandschutz aktiviert als Gremium die fachliche Koordinierung der Schutzmaßnahmen im Landkreis
und operiert als Kontrollorgan des Landrates für die praxiswirksame Durchsetzung der aktuellen notwendigen
Maßnahmen. Bei Bedarf steht sie als Einsatzstab der Waldbrandbekämpfung des Landkreises zur Verfügung und
unterhält fachspezifische Verbindungen zu analogen Organen ebenso waldbrandgefährdeter Nachbarlandkreise,
B.1 Gefährdungsanalyse Landkreis
B.2 Kapazitätsanalyse Landkreis
B.3 Kreisliche Besonderheiten, Alarmpläne, Einsatzdokumente:
computergestützte Waldbrandeinsatzdokumentation Landkreis
C. Jährliche Einsatzübung Waldbrandbekämpfung
D. Intensivierung Früherkennung und Sofortbegrenzung von Entstehungsbränden
E. Optimal funktionierende Einsatzleitstelle des Landkreises als Basis jeglichen Handelns
>>> Katastrophenschutz
2.4.1. Gefährdungsanalyse Landkreis
2.4.2. Kapazitätsanalyse Landkreis
2.4.3. computergestützte Waldbrandeinsatzdokumentation Landkreis
2.4.4. Kartenmaterial
2.4.5. Öffentlichkeitsarbeit
2.4.1. Waldbrandgefährdungsanalyse Landkreis
:Kartierung/Kurzbeschreibung von Schwerpunkten
A. Waldgebiete mit hohem Anteil < 40jähriger Kiefernbestände B. Vorbeugungsstand
- (Struktur der Waldbestände, der überwiegenden Bodenvegetation)
- Fläche in runden ha
- äußere Grenzen, Erschließungsstand
-
Einschränkungen der Zugänglichkeit, z. B. fehlende Zuwegungen oder Übergänge (Eisenbahn, Trassen,
Straßen usw.)
- Nutzung als Erholungsgebiet
-
Nutzung durch Braunkohlentagebau, Industrie-, Gewerbeanlagen
- Nutzung durch militärische Liegenschaften, Einrichtungen
- Besonderheiten, z. B. Munitions-, Schadstoffaltlastenverseuchung, Ferngas-, Hochspannungsleitungen usw.
- Gefährdung von Menschen und Sachwerten:
Ortschaften, Ortsteile, Einzelgehöfte. -Objekte,
Campingplätze, Jugendherbergen, Ausflugslokale usw.
-
Angrenzungen an andere stark brandgefährdete Waldgebiete
* Gute Übersicht durch welche Feuerwachtürme? (Standorte)
* In Frage kommende löschwasserversorgte Einsatzflugplätze
- Zustand des Waldwegenetzes nach Befahrbarkeit für TLF, LF, schwere Technik usw.
- Löschwasserversorgung in der Nähe (Art, Anzahl, Menge, Zustand)
A. |
Kreisliche K+M der F: |
Berufs-, Werks-, freiwillige Feuerwehren mit |
B. |
K+M der Forstwirt-
|
orts- und sachkundige Forstbedienstete als Mitarbeiterfür Einsatzstab, Einsatzleitung und Abschnittsleitungen, Löschkräfte, Helfer |
C. |
K+M anderer Bereiche im |
Wassertransporter, Mannschafts-, Versorgungsfahrzeuge, Löschkräfte, Helfer mit Spaten usw. |
D. |
Nachbarkreisliche K+M |
analog A bis C. (Anforderung über wen?) |
E. |
Löschwasserbereitstellung (einzeln)
|
- Art der Löschwasserentnahmestelle |
F. |
Funkverbindungen
|
Einsatzleitung vor Ort zu (und zurück): |
G. |
zu beachtende Besonderheiten |
- Art der Besonderheit |
2.4.3. Waldbrandeinsatzdokumentation Landkreis
Für alle Waldbrandschwerpunktgebiete der Gefährdungsanalyse kartieren, beschreiben: A. mögliche Standorte der Einsatzleitung
(Anzahl begrenzen) B. mögliche Standorte von Meldeköpfen (Anzahl begrenzen) C. mögliche
Standorte von Sammel- und Versorgungspunkten
- Einsatzleitwagen oder festes Gebäude?
- gute Arbeitsbedingungen
- ausreichende Kommunikationsmöglichkeiten
(BOS, Funkwelle Forst, ortsfeste Telefonanlage, Funktelefone - auch Notvariante, Melder)
* zur Leitstelle
* zu Abschnittsleitem
* zu Meldeköpfen
* zu Sammel-, Versorgungspunkten usw.
Achtung: in unmittelbarer Nähe der Einsatzleitung keine Meldeköpfe, Sammel-,Versorgungspunkte
einrichten !
- durch wen zu besetzen (Leiter und Einweiser)?
- Erreichbarkeit per Funk/Telefon für Einsatzleitung, Leitstelle
- ausreichender Platz/Raum für TLF, LF, sonstige Fahrzeuge, Spezialtechnik, Kräfte, Helfer
- genaue Ortsbezeichnung/-beschreibung
- Erreichbarkeit per Funk/Telefon für Einsatzleitung, Leitstelle
- Objekte zur zeitweiligen Unterbringung von Kräften
2.4.4. Kartenmaterial (Blanketts)
1 : 50.000 WBEK (Waldbrandeinsatzkarte)
1 : 25.000 Forstamts-/0berförstereikarte
1 : 10.000 Revierkarte
der Forstwirtschaft und der Feuerwehren in den regionalen Medien Weitreichende Bekanntmachung der aktuellen regionalen
Waldbrandwarnstufe und der Waldsperrungen
(Tagespresse, Rundfunk, Fernsehen) und
an Punkten des konzentrierten Bürgerverkehrs durch Plakatierung und Sichtagitation
(Dienststellen der Gemeinde-, Stadt-, Landkreisverwaltungen, Forstdienststellen, Feuerwehr-
depots, Zugänge zum Wald, Tankstellen, Naherholungsgaststätten, Campingplätze usw.)
bei hohen Gefährdungssituationen.
Durchführung monatlicher Waldbrandschutzbelehrungen der Beschäftigten in Forst-, Landwirtschafts- und solchen Betrieben und Einrichtungen, die ständig oder saisonbedingt im Wald oder
in Waldnähe tätig sind - von Februar bis Oktober gleichrangig wie die gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheits-, Arbeits- und allgem. Brandschutzbelehrungen möglichst durch ortszuständige Forstbedienstete. Durchführung periodischer
Waldbrandschutzbelehrungen von Schülern, Lehrern und Erziehern in Schulen, Ferienlagern, Jugendherbergen und –campingzentren sowie von Urlaubern in traditionellen Ferienorten und -heimen in Form von attraktiven
Waldexkursionsangeboten mit ortskundigen Forstbediensteten (Waldbrandschutzerziehung vor Ort).
Das stilisierte Eichhörnchen mit dem Flammenschweif als Symbol des Waldbrandschutzes in den jungen Bundesländern hat sich in seiner aufklärenden und erzieherischen PR-Wirkung seit mehr als 30 Jahren nachdrücklich bewährt
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Waldbrandschutz